Krankenhaustagegeld

Krankenhaustagegeld

Das Krankenhaustagegeld bei einem Freizeitunfall wird als freiwillige Service-Leistung in Höhe von 10 € pro Krankenhaustag gezahlt. Die Zahlung erfolgt für maximal 30 Krankenhaustage pro Kalenderjahr.

Die Zahlungen erfolgen nicht für einen Aufenthalt in Sanatorien, Erholungsheimen und Kuranstalten.

Es handelt sich bei dieser Service-Leistung nicht um eine Versicherung im Sinne des Versicherungsgesetzes.

Den Antrag auf Leistungen können Sie hier downloaden.

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