Bezirksjugend- und Auszubildendenvertretung (BJAV)

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung hat folgende allgemeine Aufgaben:

  • Maßnahmen, die den jugendlichen Beschäftigten dienen, insbesondere in Fragen der Berufsausbildung, beim Personalrat zu beantragen

  • Darüber zu wachen, dass zugunsten der jugendlichen Beschäftigten geltende Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen, Verwaltungsanordnungen und sonstige Arbeitsschutzvorschriften durchgeführt werden

  • Anregungen und Beschwerden von jugendlichen Beschäftigten, insbesondere in Fragen der Berufsausbildung, entgegenzunehmen und, falls sie berechtigt erscheinen, beim Personalrat auf eine Erledigung hinzuwirken; sie hat die betroffenen jugendlichen Beschäftigten über den Stand und das Ergebnis der Verhandlungen zu unterrichten,

  • Maßnahmen, die dem Abbau von Benachteiligungen von weiblichen Jugendlichen und Auszubildenden dienen, zu beantragen.

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