Krankenhaustagegeld
Das Krankenhaustagegeld bei einem Freizeitunfall wird als freiwillige Service-Leistung in Höhe von 10 € pro Krankenhaustag gezahlt. Die Zahlung erfolgt für maximal 30 Krankenhaustage pro Kalenderjahr.
Die Zahlungen erfolgen nicht für einen Aufenthalt in Sanatorien, Erholungsheimen und Kuranstalten.
Es handelt sich bei dieser Service-Leistung nicht um eine Versicherung im Sinne des Versicherungsgesetzes.
Den Antrag auf Leistungen können Sie hier downloaden.