Dienstrechtsschutz

Die DSTG gewährt ihren Mitgliedern Rechtsberatung und Rechtsschutz. Sie leistet dieses entweder selbst durch ihre eigenen Justiziare oder sie bedient sich dazu Rechtsschutzabteilungen des DBB-Beamtenbund und Tarifunion. In Ausnahmefällen ist auch die Übernahme der Kosten für die Betreuung durch einen freien Rechtsanwalt möglich.

Was ist Rechtsschutz?

Rechtsschutz im Rahmen unserer Rechtsschutzordnung bedeutet Rechtsberatung und Verfahrensrechtsschutz.

Beratungsrechtsschutz bedeutet, wir erteilen Ihnen mündliche oder schriftliche Auskünfte oder erstellen kurze Rechtsgutachten.

Im Verfahrensrechtsschutz vertreten wir Sie rechtlich in einem gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahren. Dies umfasst sowohl die Vertretung in einem schriftlichen Vorverfahren als auch die sich hieran anschließende gerichtliche Geltendmachung Ihres Anspruchs.

Rechtsschutz wird nur auf vorherigen schriftlichen Antrag durch Entscheidung des geschäftsführenden Landesverbandsvorstandes gewährt.

Einzelheiten über die Rechtsschutzgewährung ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des DSTG-Landesverbandes Rheinland-Pfalz.

Rechtsschutz kann jedes Mitglied beantragen, wenn der Rechtsschutzfall nach Erwerb der Mitgliedschaft entstanden ist. Die Gewährung von Beratungsrechtsschutz und Verfahrensrechtsschutz muss grundsätzlich schriftlich beim geschäftsführenden Landesverbandsvorstand beantragt werden.

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